Kleines Lexikon der Anwaltssprache | |
Abmahnung
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Hinweis auf die Einhaltung einer vertraglich gefassten Vereinbarung.
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Anhörung
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Gelegenheit eines Verfahrensbeteiligten sich zu Tatbeständen zu äußern, bevor eine Behörde einen Verwaltungsakt erlässt.
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Anwaltszwang
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Besteht vor allem für Rechtsstreitigkeiten in Zivilprozessen ab dem Landgericht. In Familienangelegenheiten auch schon vor dem Amtsgericht.
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Berliner Testament
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Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments, in dem Ehegatten sich gegenseitig zu Alleinerben erklären und die Kinder erst nach dem Ableben des oder der Hinterbliebenen erben.
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Düsseldorfer Tabelle
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Eine Tabelle, nach der die Höhe des Kindesunterhalts festgesetzt wird.
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Eigenbedarf
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Der Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, wenn er selbst oder nahe Verwandte die Wohnung zu Wohnzwecken benötigen.
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Eigentumsvorbehalt
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Der Verkäufer bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentümer der beweglichen Sache, obwohl der Käufer die Sache bereits in Besitz hat.
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Erbfolge
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Erbfolge ist der Übergang des Vermögens und der Verbindlichkeiten von der/vom Verstorbenen auf den/die Erben/Erbin. Unterschieden wird zwischen gesetzlicher und testamentarischer Erbfolge.
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Fahrlässigkeit
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Im Zivilrecht wird die Fahrlässigkeit als das Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt bei der Erfüllung einer vertraglichen oder gesetzlichen Pflicht definiert. Es wird graduell zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit unterschieden.
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Garantie
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Versprechen des Herstellers oder Verkäufers, dass ein Kaufgegenstand über einen gewissen Zeitraum mängelfrei bleibt.
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Gefahrtragung
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Behandelt das Problem, wenn ein Kaufgegenstand vor Übergabe einen Mangel erleidet, ohne dass Verkäufer oder Käufer eine Schuld dafür trägt.
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Gewährleistung
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Nach Kaufrecht kann dem Käufer ein Gewährleistungsanspruch entstehen, wenn er mangelhafte Ware geliefert bekommt. Er kann Nachbesserung verlangen. Vom Kauf zurücktreten kann er aber erst, wenn er dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt hat und diese Frist ohne Ergebnis verstrichen ist. Andere Optionen können sein: Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz.
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Gewährleistungs-
ausschluss |
Gewährleistungsausschluss ist nur vertraglich unter Kaufleuten möglich. Endverbraucher können durch den Verkäufer nicht vom Anspruch auf Gewährleistung ausgeschlossen werden.
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Glaubhaftmachung
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Vor Gericht ist neben den üblichen Beweismitteln auch die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung, die anwaltliche Versicherung oder die Vorlage unbeglaubigter Kopien möglich. Über den Beweiswert dieser Mittel entscheidet der/die Richter/in.
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Grundbuch
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Öffentliches Register mit dem im Bezirk gelegenen Grundstücken. Es enthält Informationen zu den Rechteinhabern, zu der Rangfolge der Rechteihaber zueinander oder auch Verfügungsbeschränkungen.
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Gütertrennung
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Im Fall der Eheschließung lassen sich die Vermögensfragen zwischen den Ehepartnern durch Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft regeln. Wird nichts vereinbart, gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft. In diesem Fall muss der Ehegatte, der während der Ehe das größere Vermögen erwirtschaftet hat, die Hälfte der Differenz an den anderen Ehegatten abtreten.
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Haustürgeschäft
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Vertragsabschlüsse, die Privatpersonen in ihrer privaten Wohnung, am Arbeitsplatz oder auf der Straße mit Unternehmen tätigen, werden Haustürgeschäfte genannt. Damit der Verbraucher nicht mündlich zu diesem Geschäft gedrängt werden kann, sind diese Verträge widerrufbar.
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Konkludentes Verhalten
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Ihren Willen können Sie nicht nur durch Worte, sondern auch durch Ihre Körpersprache ausdrücken. Wenn Sie ausgesuchte Ware dem/der Kassierer/-in an der Kasse reichen, bringen Sie auch ohne Worte zum Ausdruck, dass Sie den Artikel kaufen möchten.
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